Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 91a Kosten bei Erledigung der Hauptsache

ZPO § 91a Kosten bei Erledigung der Hauptsache

[ Auszug: (1) Haben die Parteien in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle den Rechtsstreit in der  ... ]